Aktuelles

Trägerverein Freibad Clenze e.V.

 Neuer Kiosk-Pächter für die Freibad-Saison 2023 gesucht!

Kein Kiosk im Clenzer Freibad? Für alle Badbesucher und Stammgäste unvorstellbar! Deshalb suchen wir für unseren beliebten Kiosk im Freibad Clenze einen neuen Pächter für die Saison 2023.

Das Wichtigeste in Kürze: Wir, der Trägerverein Freibad Clenze e.V., suchen von ca. Mitte Mai bis Anfang September 2023 eine:n Kioskbetreiber:in, die/der sich um das leibliche Wohl unserer Freibadbesucher und Stammgäste kümmert. Es fällt keine Pacht an, dafür müssen Umkleideräume und Toiletten sauber gehalten werden. Die anfallenden Nebenkosten durch die Pacht trägt der Pächter selbst. Inventar und Mobiliar sind im Kiosk vorhanden und stellt der Trägerverein gerne zur Verfügung.

Für nähere Informationen können sich Interessierte gerne an den Vorstandvorsitzenden des Trägervereins Freibad Clenze e.V., Sven Fuhrmann,  unter 01512 1218885 melden.

Der neue Online-Ferienpass ist da – und wir sind mit dabei!

Vom Yu-Ghi-Oh!-Turnier über Ferien auf dem Reiterhof bis zu Stand-up-paddeling auf dem Gartower See: Trotz der Einschränkungen durch die Corona-Bestimmungen gibt es in Lüchow-Dannenberg auch in diesem Jahr wieder vielfältige Angebote für Kinder und Jugendliche in der Ferienzeit.

Insgesamt sind es mehr als 50 kreative, sportliche und kulturelle Aktivitäten, die die Kreisjugendpflege des Landkreises und der Kreisjugendring Lüchow-Dannenberg zusammengetragen haben.

Hier gehts zum PDF!

Beachvolleyballturnier am 10. Juli 2021

CORONAVIRUS:

INFOS FÜR BADEGÄSTE

Viren, wie z. B. die Grippe- und Corona-Viren, können nach derzeitigem Wissensstand nicht über das Badewasser übertragen werden. Damit besteht im Freibad kein erhöhtes Infektionsrisiko, es gelten dieselben Vorsichtsmaßnahmen, die in allen anderen öffentlichen Gebäuden auch angezeigt sind. Möglichkeiten der Übertragung auf dem Gelände sind jedoch vorhanden. Daher bitten wir Sie, sich an die folgenden Regeln zur Vermeidung von Infektionen zu halten.

Jeder Badegast ist zur Einhaltung verpflichtet und kann bei Nichteinhaltung des Bades verwiesen werden.

Aus Vorsorgegründen wird die Besucherzahl auf ein tägliches Maximum von 200 Badegästen beschränkt. Ferner werden unsere Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen verstärkt. Insbesondere werden wir eine Wischdesinfektion von Handgriffen und Türklinken vornehmen. Falls sich die Ansteckungslage wieder ändern sollte, werden wir in Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden weitere Maßnahmen ergreifen und Sie darüber informieren.

Wir bitten Sie, folgende Maßgaben zu beachten:

  • Beachten Sie die Hinweise des Personals.

  • Achten Sie auf die Einbahnstraßenregelung im Eingangs- und im Kioskbereich.

  • Nutzen Sie die Handdesinfektionsgeräte im Eingangsbereich.

  • Halten Sie sich an die Husten- und Nies-Etikette. Husten und niesen Sie möglichst immer in die Armbeuge.

  • Waschen Sie Ihre Hände häufig und gründlich.

  • Nutzen Sie einzeln die Außenduschen vor dem Baden.

  • Achten Sie auf die Zugangsbeschränkungen im Beckenbereich.

  • Halten Sie in allen Räumen, auf den Liegeflächen und im Wasser die gebotenen Abstandsregeln von 1,50 m ein, in engen Räumen warten Sie bitte, bis sich anwesende Personen entfernt haben. Dies gilt nicht für Familien.

  • WC-Bereiche dürfen nur von maximal zwei Personen betreten werden.

  • Vermeiden Sie enge Begegnungen auf dem Beckenumgang, es muss die gesamte Breite zum Ausweichen genutzt werden.

  • Sprungturm und Rutsche sind einzeln zu benutzen.

  • Umkleidemöglichkeiten finden Sie auf den Liegeflächen. Bitte beachten Sie die Abstandsregeln in der Wartezone.

  • Das Kinderbecken darf nur unter Aufsicht Erwachsener benutzt werden.

  • Kinder unter 10 Jahren dürfen den Kiosk nur in Begleitung Erwachsener besuchen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

HYGIENEREGELN :

Ergänzung zur Haus- und Badeordnung

Im Zuge der Corona-Pandemie und der Inbetriebnahme des Freibads in Clenze hat der Trägerverein folgende Ergänzung zur Haus- und Badeordnung erarbeitet.

Jeder Badegast ist zur Einhaltung verpflichtet und kann bei Nichteinhaltung des Bades verwiesen werden.

Alle Maßnahmen zum Schutz der Badegäste werden unter Berücksichtigung der örtlichen Situation, z. B. der Ansteckungslage vor Ort und in enger Abstimmung mit den lokalen Gesundheitsbehörden durchgeführt.

1. Eigenverantwortung der Badbenutzer
Die im vorliegenden Hygienekonzept vorgesehenen organisatorischen Maßnahmen sollen der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorbeugen. Das Ziel soll erreicht werden, indem auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung gegenüber sich selbst und anderen nachgehen. Dies soll durch Einhaltung der Regelungen der Badeordnung sowie der weiteren Anordnung des Badbetreibers geschehen. Insbesondere durch die zusätzlichen Informationen für Badegäste, die im gesamten Areal durch Informationsschreiben und Hinweisschilder sichtbar sind. Der Trägerverein weist darauf hin, dass das Informieren der Badegäste auch ohne das ständige Hinweisen durch den Badbetreiber geschehen soll.

 

Jeder Badegast hat sich auf die in einem Badebetrieb unter Pandemiebedingungen typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht einzustellen. Dazu gehört auch die Einhaltung der allgemein geforderten Abstandsgebote während des Badebesuchs. Diese sind im Laufe einer Pandemie bereits in anderen Lebensbereichen eingeübt und werden auch im Freibad erwartet. Gleichwohl wird das Verhalten der Badegäste durch die Aufsicht beobachtet und wenn geboten, wird durch das Freibadpersonal eingeschritten. Jeder Besucher muss durch sein Verhalten das Ansteckungsrisiko aktiv mindern. Zur Unterstützung sind die klaren Verhaltensregeln aufgestellt und werden auch entsprechend kommuniziert. Es ist zwingend erforderlich, dass auch die Badegäste ihrer Eigenverantwortung gerecht werden.

 

2. Informationen für die Badegäste
Ein wichtiger Bestandteil der Information der Badegäste ist eine Ergänzung der gültigen Haus- und Badeordnung, in der die gewünschten Verhaltensänderungen rechtlich verbindlich gemacht werden. Weiterhin werden schriftliche und auch grafische Hinweise gegeben. Die Benutzer werden unabhängig von der Haus- und Badeordnung in einer möglichst ansprechenden Form, wie benannt, textlich und bildlich auf die notwendigen Verhaltensweisen hingewiesen.

Im Eingangsbereich und im gesamten Badgelände werden verschiedene Informations­schreiben, Hinweisschilder und Markierungen für die Badegäste angebracht, um über den Umgang mit dem Corona-Virus und wichtige Maßnahmen zur individuellen Prävention im Schwimmbad zu informieren. Primär sind die Abstandsregelungen, Husten- und Nies-Etikette sowie die gründliche Handhygiene gemeint. Zudem werden die Badegäste auf ihre Eigenverantwortung hingewiesen.

3. Zusätzliche Hygienemaßnahmen
Das Freibad Clenze unterliegt auch im Normalbetrieb einem strengen Hygienereglement, es wird regelmäßig gründlich gereinigt und es gibt eine große Anzahl an Zwischenreinigungen. Der bestehende Hygieneplan wurde im Rahmen der Pandemie ergänzt. Das Freibad Clenze erweitert die Hygienestandardmaßnahmen um die Wischdesinfektion. D. h., alle Griffflächen, die von Besuchern berührt werden (z. B. Handläufe an Beckenleitern, Wasserrutschen und Sprunganlagen sowie Türgriffe), werden in kurzen Intervallen einer Wischdesinfektion unterzogen. Ferner werden die Sanitärbereiche mehrmals desinfiziert. Dies wird regelmäßig in einem Hygieneprotokoll abgezeichnet. Das Desinfektionsmittel ist „begrenzt viruzid“ bzw. wirksam gegen behüllte Viren. Um die Keimbelastung an den Händen der Besucher zu minimieren, werden im Eingangsbereich Desinfektionsmittel und der Hinweis zur Benutzung zur Verfügung stehen. Das Gleiche gilt für die Übergänge vom Sanitärbereich zum Außengelände.

4. Schließung der Duschen und Umkleideräume
Die Umkleidemöglichkeiten in den Gebäuden sind gesperrt. Umkleidemöglichkeiten sind nur noch in Abständen auf den Liegeflächen zu finden. Es werden nur die Außenduschen zur Verfügung stehen.

5. Eingeschränkte Nutzung von Sprungtürmen, Wasserrutsche und Wasserspielzeugen
Alle Sprungtürme und die Wasserrutsche dürfen nur einzeln benutzt und betreten werden. Wasserspielzeuge, wie aufblasbare Gummitiere oder Styroporfahrzeuge werden im Zuge der Pandemie nicht bereitgestellt. Entsprechende Hinweisschilder sind ausgehangen.

6. Zusatzpersonal
Zur Übersicht der Situation und zur Einhaltung der Regeln wird zusätzliches Aufsichtspersonal eingesetzt. Dies geschieht im Zusammenhang, wie hoch die Akzeptanz der Badbesucher im Hinblick auf die Einhaltung der vom Badbetreiber vorgegebenen Maßnahmen ist und ob die Badbesucher der ihnen obliegenden Eigenverantwortung gerecht werden.

7. Maßnahmen zum Ansteckungsschutz
Damit die geforderten Abstandsregeln eingehalten werden können, wird die Zahl der gleichzeitig anwesenden Besucher verringert. Dies wird durch Steuerung an der Kasse und durch das entsprechende Aufsichtspersonal erreicht. Für die erfolgreiche Einhaltung der Abstandsregelungen hat der Trägerverein für den Badegast die Voraussetzungen geschaffen, welche in Form von Markierungen und Hinweisschildern sichtbar sind. Die Benutzerzahl im Freibad wird auf 200 Personen begrenzt. Als Orientierung für die Berechnungsgrundlage wurde die DIN 19643-1 herangezogen. Die Personenbelastung je Stunde wird dort mit 4,5 m² für Schwimmer- und 2,7 m² für Nichtschwimmerbereiche angegeben, davon werden 75 % berechnet.

Im Eingangs- und Kassenbereich besteht für die Besucher Maskenpflicht. Eingang und Ausgang des Freibads sind durch geeignete Abschirmungen voneinander getrennt. Abstandsmarkierungen auf dem Boden vor der Kasse und eindeutig gekennzeichnete Wartezonen sind eingerichtet. Nur eine Person darf direkt vor der Kasse stehen (Hinweise draußen vor der Eingangstür). In dennoch möglichen Warteschlangen wird durch Bodenmarkierungen und Hinweisschilder auf die Abstandsregeln hingewiesen. Die Überwachung erfolgt durch das Badpersonal. Dem Kassenpersonal wird ein Mund-Nase-Schutz und Desinfektionsmittel in ausreichender Menge zur Verfügung gestellt. Die Beschäftigten am Kassenarbeitsplatz sind durch durchsichtige Trennwände von den Badegästen abgetrennt.

Die WC-Anlagen werden, je nach Größe und Ausstattung nur begrenzt benutzt. Es wird dabei auf Hinweisschilder und Eigenverantwortung gesetzt. Im Männer-WC ist nur jedes zweite Pissoir benutzbar.

Durch zusätzliches Personal ist sichergestellt, dass offensichtliche Annäherungen oder Gruppenbildungen im Beckenbereich bemerkt und auch korrigiert werden. Es wird schriftlich und mündlich darauf hingewiesen, dass im Becken ein Abstand von etwa 1,50 m eingehalten werden muss. Das Babybecken darf nur unter Aufsicht eines Erwachsenen benutzt werden.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.